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	<title>Trauringstudio-Berlin &#187; Kinder</title>
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		<title>Die lieben Kleinen &#8211; Kinder in die Trauzeremonie integrieren</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2014 07:02:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[<p>Lange Zeit war die Hochzeit der Start in ein gemeinsames Leben. Was damals gar nicht gerne gesehen war, waren Kinder, die bereits vor der Ehe geboren wurden. Auch heute ist dies in weiten Teilen der Welt noch immer so. Mittlerweile hat sich das Weltbild jedoch in den meisten Ländern gewandelt – vor allem in Deutschland. [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Lange Zeit war die Hochzeit der Start in ein gemeinsames Leben. Was damals gar nicht gerne gesehen war, waren Kinder, die bereits vor der Ehe geboren wurden. Auch heute ist dies in weiten Teilen der Welt noch immer so. Mittlerweile hat sich das Weltbild jedoch in den meisten Ländern gewandelt – vor allem in Deutschland. <span id="more-223"></span></p>
<p>Mittlerweile gibt es keinen Zwang mehr heiraten zu müssen, nur weil unter Umständen bereits ein Kind unterwegs ist. Immer mehr Paare werden in der heutigen Zeit getraut, die bereits ein oder sogar mehrere Kinder haben. Nicht selten lassen sich Paare bewusst Zeit mit der Heirat, bis die Kinder ein wenig älter sind, damit die gesamte Familie diesen besonderen Tag noch intensiver erleben kann.</p>
<h2>Kinder aktiv in der Zeremonie – ja oder nein?</h2>
<p>Kinder sollten im Idealfall bestmöglich an der kirchlichen Trauung ihrer Eltern teilhaben und daher so gut es geht integriert werden. So kann es etwa sein, dass diese etwa die Eheringe reichen oder aber als Blumenkinder vor der Braut in die Kirche laufen und Blumen streuen. Wenn die Kinder hingegen schon etwas älter sind, können sie beispielsweise auch gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin eine Geschichte aus der Bibel erzählen oder auch ein Bittgebet abhalten. Dadurch können sie aktiv am Glück ihrer Eltern teilhaben. </p>
<p>Es gibt allerdings auch Eltern, die ganz klar auf dem Standpunkt stehen, dass es ihr Tag ist und es auch bleiben soll, weshalb die Kinder neben den Verwandten Platz nehmen und die Trauung nur von der Kirchenbank mit anschauen dürfen. Doch ob und in welcher Form die Kinder in die Trauungszeremonie mit einbezogen werden, obliegt einzig den Eltern.</p>
<p>Grundsätzlich sollte dem Kind aber zumindest die Situation erklärt werden, dass also Mutter und Vater heiraten werden. Denn genau dies können viele Kinder nicht so recht verstehen. Vor allem leiblichen Eltern dürfte es sicherlich nicht so schwer fallen, ihren Kindern zu erklären, weshalb diese erst jetzt heiraten wollen. Etwas komplizierter kann es dann schon bei adoptierten Kindern oder bei Patchwork-Familien aussehen. Doch häufig ist es so, dass die Kinder durchaus ein klein wenig stolz darauf sind, dass ihre Eltern nun heiraten wollen, wenn diese in viele Entscheidungen in Bezug auf die Hochzeit mit einbezogen werden.</p>
<p>Eltern, deren Kinder bereits im Jugendalter sind, könnten es bei der Heirat etwas schwieriger haben. Denn während diese zwar doch noch sehr mit ihrer Familie verbunden sind, wollen sie doch unabhängig über ihr Leben entscheiden können. Schließlich halten sich die meisten Jugendlichen während der Pubertät bereits für sehr erwachsen, was das Ganze deutlich komplizierter macht. Deshalb sollte in jedem Fall rechtzeitig vor der Heirat mit den Kindern ausführlich über dieses Thema gesprochen werden.</p>
<h2>Das können Kinder während der Hochzeitsvorbereitungen tun</h2>
<p>Sobald gebastelt wird, sind in der Regel alle Kinder Feuer und Flamme. Nicht selten gibt es zu einer Hochzeit auch eine Hochzeitszeitung, die von Freunden und Verwandten des Brautpaares zusammengestellt wird. Sobald klar ist, dass eine solche Hochzeitszeitung erstellt werden soll, sollte man auch die Kinder in die Erstellung mit einbeziehen.</p>
<p>Ein weiterer Posten, bei dem auch Kinder mithelfen können, ist das Gestalten von Hochzeitseinladungen. Wie wäre es zum Beispiel mit einem selbstgemalten Bild der Kinder auf der Vorderseite der Einladungen? So könnte etwa jede Einladung individuell bemalt werden, oder aber die Kinder malen ein gemeinsames Bild passend zur Hochzeit, welches anschließend eingescannt und dadurch mehrfach auf eine beliebige Anzahl Einladungen gedruckt werden kann. Sobald es an das Verschicken der Einladungen geht, sollten die Kinder in jedem Fall ebenfalls darauf unterschreiben dürfen. Denn so fühlen sie sich umso mehr in die Hochzeit einbezogen.</p>
<p><small>Artikelbild: &copy; Kzenon / Shutterstock</small></p>
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		<title>Gütertrennung: Die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Oct 2014 10:47:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Trauringstudio]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Bis der Tod euch scheidet &#8211; so lautet das Eheversprechen, dass sich zwei Menschen geben. Sie besiegeln damit eine ewige Partnerschaft und schwören sich, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen. Dass es nicht immer bis zum Ende reicht, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes: 2013 haben sich 169.833 Menschen geschieden. Im Falle einer Scheidung [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Bis der Tod euch scheidet &#8211; so lautet das Eheversprechen, dass sich zwei Menschen geben. Sie besiegeln damit eine ewige Partnerschaft und schwören sich, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen. Dass es nicht immer bis zum Ende reicht, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes: 2013 haben sich 169.833 Menschen geschieden. Im Falle einer Scheidung müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Eine dieser Entscheidungen, bei der es zu den meisten Diskussionen kommt, ist die Gütertrennung.<span id="more-215"></span></p>
<p>Am großen Tag der Eheschließung denkt wohl kaum ein Brautpaar an eine mögliche Trennung geschweige denn, dass es später zu einem Streit um die Finanzen kommen wird. Doch genau aus diesem Grund ist es sinnvoll, alle finanziellen Fragen vorab zu klären. Leider ist das Thema für viele Menschen weiterhin tabu. Einigen ist es peinlich, andere wollen den Partner nicht verärgern. Dabei kann es früher oder später ohnehin zu einer heißen Diskussion kommen &#8211; warum das Problem also nicht vorab klären und die gemeinsame Zeit einfach genießen? Die Gütertrennung ist die Lösung für dieses Problem. Sollt ein Ehepartner auf die Gütertrennung bestehen, gibt es im Regalfall einen triftigen Grund. Und dieser ist keineswegs fehlendes Vertrauen. Die Gütertrennung ist kurz gesagt eine Sicherheit für den Fall der Fälle &#8211; und dazu muss es gar nicht erst kommen.</p>
<h2>Was man genau unter Gütertrennung versteht</h2>
<p>Die Vermögensbeziehungen der Ehegatten werden von dem ehelichen Güterrecht geregelt. Demnach leben sie, ohne besondere Vereinbarungen getroffen zu haben, im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihre Vermögen sind folglich getrennt. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sie zum Beispiel gemeinsam ein Vermögen erworben oder einen Kredit aufgenommen haben. Ein Ausgleich findet statt, wenn es zur Auflösung des Güterstandes kommt, meist durch eine Scheidung.</p>
<p>Weiterhin gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den sogenannten Güterstand der Gütergemeinschaft, der nur selten vereinbart wird. Seine Regelung ist komplex und hat sich in der Praxis nicht bewehrt.</p>
<p>In einigen Fällen ist es nun sinnvoll, eine sogenannte Gütertrennung zu vereinbaren. Diese regelt, dass die Vermögen nicht nur vor der Ehe getrennt bleiben, sondern auch nach einer eventuellen Scheidung. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Situationen kommt es somit nicht zu einem Vermögensausgleich. Die Gütertrennung wird mithilfe eines Ehevertrags notariell beurkundet. Jeder Ehepartner ist in puncto Vermögen unbeschränkt verfügungsbefugt.</p>
<p>Trotz einer Gütertrennung kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Ausgleichsansprüchen kommen. Aus steuerrechtlicher Sicht entsteht durch die Gütertrennung ein Nachteil, wenn es zum Tod des Ehegatten kommt. Dann muss auf das gesamte Vermögen die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt der Zugewinn gemäß <a title="§ 5 Zugewinngemeinschaft" href="http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__5.html">§ 5 ErbStG</a> steuerfrei.</p>
<h2>Wann es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu vereinbaren</h2>
<p>Die Gütertrennung ist für viele Menschen sinnvoll, für andere ist sie schlichtweg notwendig. Einige Beispiele:</p>
<ul>
<li><strong>Unternehmer</strong>: Ein Unternehmer, der mit harter Arbeit seine Firma aufgebaut hat, riskiert dessen Fortbestand, wenn er sich nicht für die Gütertrennung entscheidet. Sollte es zu einer Scheidung kommen, müsste der Unternehmer seinen ehemaligen Partner im Zuge des Zugewinnausgleiches mit der Hälfte der Firma entlohnen.</li>
<li><strong>Verschuldete</strong>: Bei der Eheschließung mit einem hoch verschuldeten Menschen tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, die der Gütertrennung gleichkommt. Jeder der Partner haftet somit für seine Schulden. Es kann jedoch dazu kommen, dass beide im Laufe der Ehe die Schulden des Anderen abbauen. Kommt es dann zur Trennung, lautet das Anfangsvermögen des ehemaligen Verschuldeten null.</li>
<li><strong>Binationale Ehen</strong>: Bei der Hochzeit zweier Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten sollte ein Ehevertrag unterschrieben werden, indem erklärt wird, welches Eherecht im Falle einer Scheidung gültig ist. Das deutsche Eherecht kann sich grundlegend von dem im Ausland unterscheiden.</li>
<li><strong>Erben</strong>: Schenkungen und Erbschaften sind zwei Dinge, die sich ein Ehepaar nicht gemeinsam erarbeiten können &#8211; folglich werden sie auch nicht aufgeteilt. Anders sieht es bei Wertsteigerungen und Aktienpaketen aus &#8211; hier kann der Ex-Partner profitieren. Nur mit entsprechenden Vereinbarungen können sich Ehemenschen schützen.</li>
<li><strong>Mehrfach Verheiratete</strong>: Wenn einer oder beide Eheleute bereits verheiratet waren und Kinder aus der ersten Ehe besitzen, dann steht diesen im Todesfall das Vermögen zu &#8211; zumindest mit einem Ehevertrag. Ohne diesen hat der überlebende Ehegatte ein höheres Erbrecht. Selbst mit einem Testament hat der Ehegatte einen höheren Pflichtteilsanspruch.</li>
</ul>
<h2>Die rechtlichen Grenzen des Ehevertrages</h2>
<p>Ein Ehevertrag ist genauso individuell wie eine Ehe. Folglich gibt es kein allgemeingültiges Muster, welches für jede Ehe infrage kommt. <a title="Einfaches Muster zum Ehevertrag" href="http://www.finanztip.de/ehevertrag-muster/">Dieses</a> Beispiel zeigt, wie ein Ehevertrag aussehen kann. Der letztendliche Vertrag kann sich allerdings grundlegend von dem Muster unterscheiden. Grundsätzlich sollte man seine Erstellung einem Spezialisten, einem Fachanwalt für Familienrecht zum Beispiel, überlassen. Nur so kann man zwei grundlegende Probleme eliminieren:</p>
<ol>
<li>Der Ehevertrag hält einer eventuellen Prüfung durch das Gericht stand.</li>
<li>Das Gericht prüft, ob einer der beiden Partner nicht eventuell benachteiligt wird.</li>
</ol>
<p>Weiterhin kann ein Fachanwalt dank seiner täglichen Erfahrung auf Themen hinweisen, an die ein Ehepaar nicht denkt, und diese in eine vom Gericht akzeptierte Form verfassen.</p>
<h2>5 typische Regelungen, die in einem Ehevertrag vorkommen</h2>
<p>Für einen Ehevertrag gelten zahlreiche vielfältige Regelungsbereiche, die sowohl für die Zeit während als auch nach der Ehe gültig sein können. Die nachfolgenden Beispiele sollen demonstrieren, welche Bereiche in den meisten Fällen geregelt werden:</p>
<h3>1. Gütertrennung</h3>
<p>Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs, allgemein als Gütertrennung bekannt und Thema des Artikels, ist der wichtigste und beliebteste Teil eines Ehevertrages. Wird die Gütertrennung vereinbart, kommt es im Falle einer Scheidung oder Tod eines Ehepartners nicht zum Ausgleich des Zugewinns, welcher während der Ehe entstanden ist. Jeder Ehepartner behält also sein Vermögen. Wann diese Regelung sinnvoll ist, wurde zuvor anhand von fünf Beispielen erklärt.</p>
<h3>2. Ehegattenunterhalt</h3>
<p>Nach einer gescheiterten Ehe möchten viele Paare keinen Unterhalt zahlen oder zumindest dessen Höhe begrenzen. Zwar besteht die inhaltlich gesehene Vertragsfreiheit, diese unterliegt aber in puncto Wirksamkeit und Ausübungskontrolle dem Gericht. Sprich: Das Gericht prüft, ob ein Ehegatte benachteiligt wird.</p>
<p>Beispiel: Zum Zeitpunkt der Ehe sind beide Ehepartner erwerbstätig. Im Laufe der Ehe werden drei Kinder geboren. Die Frau entscheidet sich dazu, die Kinder aufzuziehen, kündigt dafür aber ihren Job. Nach einigen Jahren kommt es zur Scheidung, das kleinste Kind ist drei, das Zweite fünf und das Dritte sieben Jahre alt. Für die Betreuung des drei Jahre alten Kindes erhält die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch.</p>
<h3>3. Versorgungsausgleich</h3>
<p>Der Ausgleich der Altersvorsorge lässt sich in einem Ehevertrag komplett ausschließen oder abwandeln. Diese Regelung wird ebenfalls von einem Gericht auf seine Wirksamkeit geprüft. Sie ist zum Beispiel dann gültig, wenn beide Ehegatten eine hinreichende Versorgung haben, ohne dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.</p>
<h3>4. Umgangsrecht</h3>
<p>In einem Ehevertrag ist die Regelung mit dem Umgang der gemeinsamen Kinder, falls es zur Scheidung kommt, möglich. Diese Regelungen werden häufig getroffen, wenn eine Trennung bevorsteht beziehungsweise beide Seiten bereits getrennt leben.</p>
<h3>5. Hausrat</h3>
<p>Wie auch beim Umgangsrecht werden Regelungen zum Hausrat getroffen, wenn eine Trennung ansteht. In diesem Fall entscheidet man sich über die Aufteilung des Hausrats, zum Beispiel welche Haushaltsgegenstände an welchen Ehepartner gehen, und wie die Ehewohnung genutzt wird.</p>
<p><small>Artikelbild: &copy; Ivan Mogilevchik / Shutterstock</small></p>
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