Gütertrennung: Die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner

Gütertrennung: Die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner

Bis der Tod euch scheidet – so lautet das Eheversprechen, dass sich zwei Menschen geben. Sie besiegeln damit eine ewige Partnerschaft und schwören sich, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen. Dass es nicht immer bis zum Ende reicht, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes: 2013 haben sich 169.833 Menschen geschieden. Im Falle einer Scheidung müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Eine dieser Entscheidungen, bei der es zu den meisten Diskussionen kommt, ist die Gütertrennung.

Am großen Tag der Eheschließung denkt wohl kaum ein Brautpaar an eine mögliche Trennung geschweige denn, dass es später zu einem Streit um die Finanzen kommen wird. Doch genau aus diesem Grund ist es sinnvoll, alle finanziellen Fragen vorab zu klären. Leider ist das Thema für viele Menschen weiterhin tabu. Einigen ist es peinlich, andere wollen den Partner nicht verärgern. Dabei kann es früher oder später ohnehin zu einer heißen Diskussion kommen – warum das Problem also nicht vorab klären und die gemeinsame Zeit einfach genießen? Die Gütertrennung ist die Lösung für dieses Problem. Sollt ein Ehepartner auf die Gütertrennung bestehen, gibt es im Regalfall einen triftigen Grund. Und dieser ist keineswegs fehlendes Vertrauen. Die Gütertrennung ist kurz gesagt eine Sicherheit für den Fall der Fälle – und dazu muss es gar nicht erst kommen.

Was man genau unter Gütertrennung versteht

Die Vermögensbeziehungen der Ehegatten werden von dem ehelichen Güterrecht geregelt. Demnach leben sie, ohne besondere Vereinbarungen getroffen zu haben, im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihre Vermögen sind folglich getrennt. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sie zum Beispiel gemeinsam ein Vermögen erworben oder einen Kredit aufgenommen haben. Ein Ausgleich findet statt, wenn es zur Auflösung des Güterstandes kommt, meist durch eine Scheidung.

Weiterhin gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den sogenannten Güterstand der Gütergemeinschaft, der nur selten vereinbart wird. Seine Regelung ist komplex und hat sich in der Praxis nicht bewehrt.

In einigen Fällen ist es nun sinnvoll, eine sogenannte Gütertrennung zu vereinbaren. Diese regelt, dass die Vermögen nicht nur vor der Ehe getrennt bleiben, sondern auch nach einer eventuellen Scheidung. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Situationen kommt es somit nicht zu einem Vermögensausgleich. Die Gütertrennung wird mithilfe eines Ehevertrags notariell beurkundet. Jeder Ehepartner ist in puncto Vermögen unbeschränkt verfügungsbefugt.

Trotz einer Gütertrennung kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Ausgleichsansprüchen kommen. Aus steuerrechtlicher Sicht entsteht durch die Gütertrennung ein Nachteil, wenn es zum Tod des Ehegatten kommt. Dann muss auf das gesamte Vermögen die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt der Zugewinn gemäß § 5 ErbStG steuerfrei.

Wann es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu vereinbaren

Die Gütertrennung ist für viele Menschen sinnvoll, für andere ist sie schlichtweg notwendig. Einige Beispiele:

  • Unternehmer: Ein Unternehmer, der mit harter Arbeit seine Firma aufgebaut hat, riskiert dessen Fortbestand, wenn er sich nicht für die Gütertrennung entscheidet. Sollte es zu einer Scheidung kommen, müsste der Unternehmer seinen ehemaligen Partner im Zuge des Zugewinnausgleiches mit der Hälfte der Firma entlohnen.
  • Verschuldete: Bei der Eheschließung mit einem hoch verschuldeten Menschen tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, die der Gütertrennung gleichkommt. Jeder der Partner haftet somit für seine Schulden. Es kann jedoch dazu kommen, dass beide im Laufe der Ehe die Schulden des Anderen abbauen. Kommt es dann zur Trennung, lautet das Anfangsvermögen des ehemaligen Verschuldeten null.
  • Binationale Ehen: Bei der Hochzeit zweier Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten sollte ein Ehevertrag unterschrieben werden, indem erklärt wird, welches Eherecht im Falle einer Scheidung gültig ist. Das deutsche Eherecht kann sich grundlegend von dem im Ausland unterscheiden.
  • Erben: Schenkungen und Erbschaften sind zwei Dinge, die sich ein Ehepaar nicht gemeinsam erarbeiten können – folglich werden sie auch nicht aufgeteilt. Anders sieht es bei Wertsteigerungen und Aktienpaketen aus – hier kann der Ex-Partner profitieren. Nur mit entsprechenden Vereinbarungen können sich Ehemenschen schützen.
  • Mehrfach Verheiratete: Wenn einer oder beide Eheleute bereits verheiratet waren und Kinder aus der ersten Ehe besitzen, dann steht diesen im Todesfall das Vermögen zu – zumindest mit einem Ehevertrag. Ohne diesen hat der überlebende Ehegatte ein höheres Erbrecht. Selbst mit einem Testament hat der Ehegatte einen höheren Pflichtteilsanspruch.

Die rechtlichen Grenzen des Ehevertrages

Ein Ehevertrag ist genauso individuell wie eine Ehe. Folglich gibt es kein allgemeingültiges Muster, welches für jede Ehe infrage kommt. Dieses Beispiel zeigt, wie ein Ehevertrag aussehen kann. Der letztendliche Vertrag kann sich allerdings grundlegend von dem Muster unterscheiden. Grundsätzlich sollte man seine Erstellung einem Spezialisten, einem Fachanwalt für Familienrecht zum Beispiel, überlassen. Nur so kann man zwei grundlegende Probleme eliminieren:

  1. Der Ehevertrag hält einer eventuellen Prüfung durch das Gericht stand.
  2. Das Gericht prüft, ob einer der beiden Partner nicht eventuell benachteiligt wird.

Weiterhin kann ein Fachanwalt dank seiner täglichen Erfahrung auf Themen hinweisen, an die ein Ehepaar nicht denkt, und diese in eine vom Gericht akzeptierte Form verfassen.

5 typische Regelungen, die in einem Ehevertrag vorkommen

Für einen Ehevertrag gelten zahlreiche vielfältige Regelungsbereiche, die sowohl für die Zeit während als auch nach der Ehe gültig sein können. Die nachfolgenden Beispiele sollen demonstrieren, welche Bereiche in den meisten Fällen geregelt werden:

1. Gütertrennung

Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs, allgemein als Gütertrennung bekannt und Thema des Artikels, ist der wichtigste und beliebteste Teil eines Ehevertrages. Wird die Gütertrennung vereinbart, kommt es im Falle einer Scheidung oder Tod eines Ehepartners nicht zum Ausgleich des Zugewinns, welcher während der Ehe entstanden ist. Jeder Ehepartner behält also sein Vermögen. Wann diese Regelung sinnvoll ist, wurde zuvor anhand von fünf Beispielen erklärt.

2. Ehegattenunterhalt

Nach einer gescheiterten Ehe möchten viele Paare keinen Unterhalt zahlen oder zumindest dessen Höhe begrenzen. Zwar besteht die inhaltlich gesehene Vertragsfreiheit, diese unterliegt aber in puncto Wirksamkeit und Ausübungskontrolle dem Gericht. Sprich: Das Gericht prüft, ob ein Ehegatte benachteiligt wird.

Beispiel: Zum Zeitpunkt der Ehe sind beide Ehepartner erwerbstätig. Im Laufe der Ehe werden drei Kinder geboren. Die Frau entscheidet sich dazu, die Kinder aufzuziehen, kündigt dafür aber ihren Job. Nach einigen Jahren kommt es zur Scheidung, das kleinste Kind ist drei, das Zweite fünf und das Dritte sieben Jahre alt. Für die Betreuung des drei Jahre alten Kindes erhält die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch.

3. Versorgungsausgleich

Der Ausgleich der Altersvorsorge lässt sich in einem Ehevertrag komplett ausschließen oder abwandeln. Diese Regelung wird ebenfalls von einem Gericht auf seine Wirksamkeit geprüft. Sie ist zum Beispiel dann gültig, wenn beide Ehegatten eine hinreichende Versorgung haben, ohne dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

4. Umgangsrecht

In einem Ehevertrag ist die Regelung mit dem Umgang der gemeinsamen Kinder, falls es zur Scheidung kommt, möglich. Diese Regelungen werden häufig getroffen, wenn eine Trennung bevorsteht beziehungsweise beide Seiten bereits getrennt leben.

5. Hausrat

Wie auch beim Umgangsrecht werden Regelungen zum Hausrat getroffen, wenn eine Trennung ansteht. In diesem Fall entscheidet man sich über die Aufteilung des Hausrats, zum Beispiel welche Haushaltsgegenstände an welchen Ehepartner gehen, und wie die Ehewohnung genutzt wird.

Artikelbild: © Ivan Mogilevchik / Shutterstock