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	<title>Trauringstudio-Berlin &#187; Recht und Finanzen</title>
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	<description>Ihr Heiratsratgeber!</description>
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		<title>Alles zum Namensrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jul 2015 08:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Trauringstudio]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Die Wahl des Familiennamens ist heute nicht mehr so einfach zu klären, wie es früher der Fall war. Noch vor einigen Jahren war es durchaus üblich, dass die Frau nach der Hochzeit den Namen des Mannes annimmt. Heute ist dies jedoch nicht mehr alltäglich. Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, ihren Nachnamen auch nach der [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wahl des Familiennamens ist heute nicht mehr so einfach zu klären, wie es früher der Fall war. Noch vor einigen Jahren war es durchaus üblich, dass die Frau nach der Hochzeit den Namen des Mannes annimmt. Heute ist dies jedoch nicht mehr alltäglich. Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, ihren Nachnamen auch nach der Eheschließung noch zu behalten. Auch die Möglichkeit eines Doppelnamens besteht für einen der Partner. Die Möglichkeiten sind hier mittlerweile sehr vielfältig und längst nicht mehr so eingeschränkt wie früher. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind.<span id="more-453"></span></p>
<h2>Das gültige Namensrecht in Deutschland</h2>
<p>Seit dem 1. April 1994 müssen Ehepaare nicht mehr zwangsläufig einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Ausschlaggebend hierfür sind entsprechende Änderungen im Familiennamensrechtgesetz, die es Ehepaaren ermöglichen, ihre Namen beizubehalten. Während früher automatisch der Name des Mannes als Familienname festgelegt wurde, wenn das Paar sich nicht explizit auf einen Namen einigte, behalten die Ehepartner heute ihren bisherigen Nachnamen.</p>
<h2>Welche Möglichkeiten bietet das Namensrecht?</h2>
<p>Das Namensrecht in Deutschland bietet den Ehepaaren verschiedene Optionen:</p>
<h3>Gemeinsamer Name</h3>
<p>Der gemeinsame Familienname zählt trotz Änderungen im Namensrecht noch immer zu den klassischen Varianten. Immerhin zwei Drittel der Brautpaare entscheiden sich für diese Lösung. Ob dabei nun der Nachname der Frau oder der des Mannes gewählt wird, spielt in der heutigen Zeit keine Rolle mehr. Ein Großteil der Paare entscheidet sich jedoch immer noch für den Nachnamen des Mannes. Im Falle einer Scheidung darf der Part, der den Nachnamen des Partners angenommen hat, den Namen weiterführen.</p>
<h3>Unterschiedliche Namen</h3>
<p>Seit dem Jahr 1994 dürfen Ehepaare ihren Nachnamen beibehalten und müssen keinen gemeinsamen Familiennamen mehr führen. Dies muss nicht explizit vor der Trauung mitgeteilt werden. Bestimmt das Paar vor der Eheschließung keinen Familiennamen, so behält es automatisch den bisher geführten Namen bei. Wenn sich Nachwuchs ankündigt, dann müssen sich die Eltern jedoch auf einen Nachnamen einigen. Diese Entscheidung sollte mindestens einen Monat nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes feststehen. Der festgelegte Name gilt dann auch für alle weiteren Kinder. Es ist daher also nicht möglich, dem ersten Kind den Nachnamen des Vaters und dem zweiten Kind den Nachnamen der Mutter zu geben.</p>
<h2>Doppelnamen</h2>
<p>Der Doppelnamen ist ein Kompromiss für alle Paare, die sich nicht von ihrem Geburtsnamen trennen möchten, aber dennoch einen gemeinsamen Familiennamen wünschen. In diesem Fall kann sich einer der Partner für einen Doppelnamen entscheiden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Ehemann oder die Ehefrau einen Doppelnamen annimmt. Allerdings kann der Doppelname hierzulande nicht zum Familiennamen bestimmt werden. In diesem Fall trägt nur einer der Ehepartner den Doppelnamen. Die Reihenfolge der Namen kann sich derjenige frei auswählen. Diesbezüglich gibt es keine Verpflichtung. Lautet der Nachnamen der Ehefrau Meier und der Nachnamen des Ehemannes Müller, dann kann der Doppelname sowohl Meier-Müller als auch Müller-Meier lauten. Die Kinder hingegen tragen dann ebenfalls den Namen des Elternteils, der seinen Nachnamen beibehalten hat. Nimmt zu Beispiel Frau Meier den Doppelnamen an, so lautet der Nachnamen der Kinder dann automatisch Müller.</p>
<p>Der Doppelname kann nach der Eheschließung durchaus auch wieder geändert werden. In diesem Fall bleibt dann der Familienname erhalten, der auch für die gemeinsamen Kinder bestimmt wurde. In diesem Fall muss der Doppelname beim zuständigen Standesamt widerrufen und der Name auf allen offiziellen Dokumenten geändert werden.</p>
<h2>Das Namensrecht in Österreich und der Schweiz</h2>
<p>Während in Deutschland kein gemeinsamer Familienname mehr geführt werden muss, ist es bei unseren Nachbarn in Österreich noch eine Pflicht. In Österreich müssen sich die Paare für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich das Paar für den Nachnamen des Mannes oder der Frau entscheidet. Zusätzlich darf derjenige, der seinen Namen abgelegt hat, diesen vor dem Familiennamen nennen.</p>
<p>In der Schweiz hingegen wird automatisch der Name des Mannes als Familienname bestimmt. Aber auch hier hat die Frau die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen als Begleitnamen zu tragen. Wie beim Doppelnamen kann die Frau ihren Mädchennamen vor dem Familiennamen stellen. Für die Kinder ist in diesem Fall dennoch ausschließlich der gemeinsame Familienname vorgesehen.</p>
<p>Zusätzlich bietet die Schweiz noch eine weitere Möglichkeit im Namensrecht. Die Brautleute können zudem auch vor der Eheschließung beantragen, dass sie den Namen der Frau annehmen möchten. Diese Möglichkeit gilt aber nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Mann einen schwer verständlichen Namen trägt oder der Name anstößig klingt und eine psychische Belastung darstellt.</p>
<p><small>Artikelbild: &copy; Olga Zaytseva/ Shutterstock</small></p>
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		<title>Gütertrennung: Die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Oct 2014 10:47:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Trauringstudio]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Bis der Tod euch scheidet &#8211; so lautet das Eheversprechen, dass sich zwei Menschen geben. Sie besiegeln damit eine ewige Partnerschaft und schwören sich, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen. Dass es nicht immer bis zum Ende reicht, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes: 2013 haben sich 169.833 Menschen geschieden. Im Falle einer Scheidung [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Bis der Tod euch scheidet &#8211; so lautet das Eheversprechen, dass sich zwei Menschen geben. Sie besiegeln damit eine ewige Partnerschaft und schwören sich, gemeinsam durch dick und dünn zu gehen. Dass es nicht immer bis zum Ende reicht, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes: 2013 haben sich 169.833 Menschen geschieden. Im Falle einer Scheidung müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Eine dieser Entscheidungen, bei der es zu den meisten Diskussionen kommt, ist die Gütertrennung.<span id="more-215"></span></p>
<p>Am großen Tag der Eheschließung denkt wohl kaum ein Brautpaar an eine mögliche Trennung geschweige denn, dass es später zu einem Streit um die Finanzen kommen wird. Doch genau aus diesem Grund ist es sinnvoll, alle finanziellen Fragen vorab zu klären. Leider ist das Thema für viele Menschen weiterhin tabu. Einigen ist es peinlich, andere wollen den Partner nicht verärgern. Dabei kann es früher oder später ohnehin zu einer heißen Diskussion kommen &#8211; warum das Problem also nicht vorab klären und die gemeinsame Zeit einfach genießen? Die Gütertrennung ist die Lösung für dieses Problem. Sollt ein Ehepartner auf die Gütertrennung bestehen, gibt es im Regalfall einen triftigen Grund. Und dieser ist keineswegs fehlendes Vertrauen. Die Gütertrennung ist kurz gesagt eine Sicherheit für den Fall der Fälle &#8211; und dazu muss es gar nicht erst kommen.</p>
<h2>Was man genau unter Gütertrennung versteht</h2>
<p>Die Vermögensbeziehungen der Ehegatten werden von dem ehelichen Güterrecht geregelt. Demnach leben sie, ohne besondere Vereinbarungen getroffen zu haben, im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihre Vermögen sind folglich getrennt. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sie zum Beispiel gemeinsam ein Vermögen erworben oder einen Kredit aufgenommen haben. Ein Ausgleich findet statt, wenn es zur Auflösung des Güterstandes kommt, meist durch eine Scheidung.</p>
<p>Weiterhin gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den sogenannten Güterstand der Gütergemeinschaft, der nur selten vereinbart wird. Seine Regelung ist komplex und hat sich in der Praxis nicht bewehrt.</p>
<p>In einigen Fällen ist es nun sinnvoll, eine sogenannte Gütertrennung zu vereinbaren. Diese regelt, dass die Vermögen nicht nur vor der Ehe getrennt bleiben, sondern auch nach einer eventuellen Scheidung. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Situationen kommt es somit nicht zu einem Vermögensausgleich. Die Gütertrennung wird mithilfe eines Ehevertrags notariell beurkundet. Jeder Ehepartner ist in puncto Vermögen unbeschränkt verfügungsbefugt.</p>
<p>Trotz einer Gütertrennung kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Ausgleichsansprüchen kommen. Aus steuerrechtlicher Sicht entsteht durch die Gütertrennung ein Nachteil, wenn es zum Tod des Ehegatten kommt. Dann muss auf das gesamte Vermögen die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt der Zugewinn gemäß <a title="§ 5 Zugewinngemeinschaft" href="http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__5.html">§ 5 ErbStG</a> steuerfrei.</p>
<h2>Wann es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu vereinbaren</h2>
<p>Die Gütertrennung ist für viele Menschen sinnvoll, für andere ist sie schlichtweg notwendig. Einige Beispiele:</p>
<ul>
<li><strong>Unternehmer</strong>: Ein Unternehmer, der mit harter Arbeit seine Firma aufgebaut hat, riskiert dessen Fortbestand, wenn er sich nicht für die Gütertrennung entscheidet. Sollte es zu einer Scheidung kommen, müsste der Unternehmer seinen ehemaligen Partner im Zuge des Zugewinnausgleiches mit der Hälfte der Firma entlohnen.</li>
<li><strong>Verschuldete</strong>: Bei der Eheschließung mit einem hoch verschuldeten Menschen tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, die der Gütertrennung gleichkommt. Jeder der Partner haftet somit für seine Schulden. Es kann jedoch dazu kommen, dass beide im Laufe der Ehe die Schulden des Anderen abbauen. Kommt es dann zur Trennung, lautet das Anfangsvermögen des ehemaligen Verschuldeten null.</li>
<li><strong>Binationale Ehen</strong>: Bei der Hochzeit zweier Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten sollte ein Ehevertrag unterschrieben werden, indem erklärt wird, welches Eherecht im Falle einer Scheidung gültig ist. Das deutsche Eherecht kann sich grundlegend von dem im Ausland unterscheiden.</li>
<li><strong>Erben</strong>: Schenkungen und Erbschaften sind zwei Dinge, die sich ein Ehepaar nicht gemeinsam erarbeiten können &#8211; folglich werden sie auch nicht aufgeteilt. Anders sieht es bei Wertsteigerungen und Aktienpaketen aus &#8211; hier kann der Ex-Partner profitieren. Nur mit entsprechenden Vereinbarungen können sich Ehemenschen schützen.</li>
<li><strong>Mehrfach Verheiratete</strong>: Wenn einer oder beide Eheleute bereits verheiratet waren und Kinder aus der ersten Ehe besitzen, dann steht diesen im Todesfall das Vermögen zu &#8211; zumindest mit einem Ehevertrag. Ohne diesen hat der überlebende Ehegatte ein höheres Erbrecht. Selbst mit einem Testament hat der Ehegatte einen höheren Pflichtteilsanspruch.</li>
</ul>
<h2>Die rechtlichen Grenzen des Ehevertrages</h2>
<p>Ein Ehevertrag ist genauso individuell wie eine Ehe. Folglich gibt es kein allgemeingültiges Muster, welches für jede Ehe infrage kommt. <a title="Einfaches Muster zum Ehevertrag" href="http://www.finanztip.de/ehevertrag-muster/">Dieses</a> Beispiel zeigt, wie ein Ehevertrag aussehen kann. Der letztendliche Vertrag kann sich allerdings grundlegend von dem Muster unterscheiden. Grundsätzlich sollte man seine Erstellung einem Spezialisten, einem Fachanwalt für Familienrecht zum Beispiel, überlassen. Nur so kann man zwei grundlegende Probleme eliminieren:</p>
<ol>
<li>Der Ehevertrag hält einer eventuellen Prüfung durch das Gericht stand.</li>
<li>Das Gericht prüft, ob einer der beiden Partner nicht eventuell benachteiligt wird.</li>
</ol>
<p>Weiterhin kann ein Fachanwalt dank seiner täglichen Erfahrung auf Themen hinweisen, an die ein Ehepaar nicht denkt, und diese in eine vom Gericht akzeptierte Form verfassen.</p>
<h2>5 typische Regelungen, die in einem Ehevertrag vorkommen</h2>
<p>Für einen Ehevertrag gelten zahlreiche vielfältige Regelungsbereiche, die sowohl für die Zeit während als auch nach der Ehe gültig sein können. Die nachfolgenden Beispiele sollen demonstrieren, welche Bereiche in den meisten Fällen geregelt werden:</p>
<h3>1. Gütertrennung</h3>
<p>Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs, allgemein als Gütertrennung bekannt und Thema des Artikels, ist der wichtigste und beliebteste Teil eines Ehevertrages. Wird die Gütertrennung vereinbart, kommt es im Falle einer Scheidung oder Tod eines Ehepartners nicht zum Ausgleich des Zugewinns, welcher während der Ehe entstanden ist. Jeder Ehepartner behält also sein Vermögen. Wann diese Regelung sinnvoll ist, wurde zuvor anhand von fünf Beispielen erklärt.</p>
<h3>2. Ehegattenunterhalt</h3>
<p>Nach einer gescheiterten Ehe möchten viele Paare keinen Unterhalt zahlen oder zumindest dessen Höhe begrenzen. Zwar besteht die inhaltlich gesehene Vertragsfreiheit, diese unterliegt aber in puncto Wirksamkeit und Ausübungskontrolle dem Gericht. Sprich: Das Gericht prüft, ob ein Ehegatte benachteiligt wird.</p>
<p>Beispiel: Zum Zeitpunkt der Ehe sind beide Ehepartner erwerbstätig. Im Laufe der Ehe werden drei Kinder geboren. Die Frau entscheidet sich dazu, die Kinder aufzuziehen, kündigt dafür aber ihren Job. Nach einigen Jahren kommt es zur Scheidung, das kleinste Kind ist drei, das Zweite fünf und das Dritte sieben Jahre alt. Für die Betreuung des drei Jahre alten Kindes erhält die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch.</p>
<h3>3. Versorgungsausgleich</h3>
<p>Der Ausgleich der Altersvorsorge lässt sich in einem Ehevertrag komplett ausschließen oder abwandeln. Diese Regelung wird ebenfalls von einem Gericht auf seine Wirksamkeit geprüft. Sie ist zum Beispiel dann gültig, wenn beide Ehegatten eine hinreichende Versorgung haben, ohne dass ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.</p>
<h3>4. Umgangsrecht</h3>
<p>In einem Ehevertrag ist die Regelung mit dem Umgang der gemeinsamen Kinder, falls es zur Scheidung kommt, möglich. Diese Regelungen werden häufig getroffen, wenn eine Trennung bevorsteht beziehungsweise beide Seiten bereits getrennt leben.</p>
<h3>5. Hausrat</h3>
<p>Wie auch beim Umgangsrecht werden Regelungen zum Hausrat getroffen, wenn eine Trennung ansteht. In diesem Fall entscheidet man sich über die Aufteilung des Hausrats, zum Beispiel welche Haushaltsgegenstände an welchen Ehepartner gehen, und wie die Ehewohnung genutzt wird.</p>
<p><small>Artikelbild: &copy; Ivan Mogilevchik / Shutterstock</small></p>
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		<item>
		<title>Ja, ich will: Die Pflichten und Rechte der Verlobten</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Jul 2014 09:52:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Trauringstudio]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>In US-amerikanischen Romanzen scheint alles immer ganz einfach zu sein: In »Die Braut, die sich nicht traut« (Originaltitel: Runaway Bride) flüchtet Julia Roberts von ihren Hochzeiten, scheinbar ohne große Konsequenzen. In Realität lässt man den Zukünftigen oder die Zukünftige allerdings nicht ohne Folgen am Altar stehen. Was die Verlobung bedeutet Die Verlobung ist ein Versprechen [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>In US-amerikanischen Romanzen scheint alles immer ganz einfach zu sein: In »Die Braut, die sich nicht traut« (Originaltitel: <a title="Runaway Bride" href="http://www.imdb.com/title/tt0163187/">Runaway Bride</a>) flüchtet Julia Roberts von ihren Hochzeiten, scheinbar ohne große Konsequenzen. In Realität lässt man den Zukünftigen oder die Zukünftige allerdings nicht ohne Folgen am Altar stehen.<span id="more-172"></span></p>
<h2>Was die Verlobung bedeutet</h2>
<p>Die Verlobung ist ein Versprechen beider Seiten, die Beziehung mit der Ehe perfekt zu machen. Es gibt keine besondere Form für das Verlöbnis. Ob er sich in Paris vor ihr niederkniet oder sie ihm morgens beim Kaffee die alles entscheidende Frage stellt, spielt keine Rolle. Für das Versprechen sind nicht einmal Zeugen notwendig.</p>
<p>Verloben kann sich allerdings nicht jeder. Grundsätzlich muss man in Deutschland zur Heirat das 18. Lebensjahr erreicht haben. Für Minderjährige ab 16 Jahren gilt eine Sonderregel: Sie dürfen nach <a title="§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html">§ 108 BGB</a> mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten verloben. Sollte einer der beiden bereits volljährig sein, muss in der Regel noch das Familiengericht zustimmen. Darüber hinaus ist eine Verlobung und Ehe zwischen Eltern und Kinder sowie Geschwistern nicht erlaubt.</p>
<p>Auch wenn der Verlobungsring in keiner romantischen Zeremonie fehlen darf, ist er lediglich ein Symbol, welches sich im Laufe der Jahre entwickelt hat. Rechtlich gesehen wird ein Verlobungsring aber nicht benötigt, um das Verlöbnis offiziell oder gültig zu machen. Dennoch ist der Verlobungsring eine Art Beweis dafür, dass sich zwei Menschen verlobt haben. Ohne diesen wäre es schwierig, im Notfall die Verlobung zu beweisen.</p>
<h2>Die (nicht) vorhandenen Pflichten einer Verlobung</h2>
<p>Nach der allgemeinen Meinung zahlreicher Juristen ist das Verlöbnis ein Vertrag. Dieser verpflichtet Verlobte, später die gemeinsame Ehe einzugehen &#8211; zumindest in der Theorie, denn in der Praxis ist diese Verpflichtung nicht einklagbar. Nach <a title="§ 1297
Unklagbarkeit, Nichtigkeit eines Strafversprechens" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1297.html">§1297 BGB</a> ist es auch nicht möglich, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, sollte einer der Partner einen Rückzieher machen.</p>
<p>Der Grund dafür liegt womöglich beim Bürgerlichen Gesetzbuch, das nicht regelt, wie ein Verlöbnis zustande kommt. Aufgrund der fehlenden Formvorgaben bleibt es den Paaren überlassen, wie sie sich das Eheversprechen geben &#8211; schriftlich oder mündlich. Wie zuvor erwähnt, benötigt man keine Zeugen.</p>
<p>Vor einigen Jahren sah die Situation noch anders aus. Nicht selten verklagten Frauen ihren Verlobten auf Schadenersatz, Kranzgeld genannt. Der Grund: Die Damen verloren vor der Ehe ihre Jungfräulichkeit und die Männer lösten das Verlöbnis auf. Betroffene Frauen urteilten, dass sie aufgrund ihrer fehlenden Jungfräulichkeit schlechtere Chancen auf dem Heiratsmarkt habe. Tatsächlich durften früher lediglich reine Frauen in weiß zum Altar schreiten. Das hat sich längst geändert, deshalb wurde die <a title="4. Mai 1998 – Kranzgeld wird abgeschafft: Die Entjungferungsentschädigung" href="http://www1.wdr.de/themen/archiv/stichtag/stichtag7506.html">Entjungferungsentschädigung 1998 abgeschafft</a>.</p>
<h2>Wann Schadenersatz wegen einer Verlöbnisauflösung besteht</h2>
<p>Auch wenn man theoretisch keine Pflichten hat, wenn man eine Verlobung eingeht, kann es dennoch zu einer Schadenersatzforderung kommen, wenn sich das Verlöbnis konkretisiert und Vorbereitungen für die Hochzeit getroffen werden. Die Verlobten von Julia Roberts aus dem am Anfang des Artikels angesprochenen Film hätten womöglich alle Schadenersatz fordern können, wenn sie die Hochzeit organisiert und gezahlt haben (§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt). Die Ersatzpflicht tritt allerdings nicht ein, wenn es einen guten Grund gab, die Verlobung aufzulösen, etwa bei Untreue.</p>
<p>Außerdem sind nach § 1301 alle Geschenke nach der ungerechtfertigten Bereicherung an den Schenker zurückzugeben. In diesen Bereich fällt zum Beispiel der Verlobungsring. Nicht gemeint sind Geschenke zu Weihnachten, Geburtstagen oder Ähnliches, da sie nichts mit dem Heiratsversprechen an sich zu tun haben. Die Rückgabepflicht gilt übrigens für beide Seiten, egal wer die Verlobung auflöst.</p>
<h2>Verlobte vor Gericht: Keine Aussagepflicht</h2>
<p>Verlobte, die gegeneinander als Zeugen aussagen müssen, besitzen ein Zeugnisverweigerungsrecht, sowohl im Strafprozess (§ 52 Strafprozessordnung) als auch im Zivilprozess (§ 383 ZPO). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Partner Beklagter oder Kläger beziehungsweise Angeklagter ist. Der Richter hat allerdings die Möglichkeit, die Verlobung auf den Prüfstand zu stellen, wenn er Zweifel an dieser hat. In diesem Fall kann er die Verlobten separat befragen. Zu den möglichen Fragen gehört der Tag des Verlöbnisses und ob es Verlobungsringe oder Zeugen gab. Decken sich die Aussagen der Beiden, haben sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dennoch ist das Prüfen eines Verlöbnisses eine schwere Aufgabe für den Richter. Nicht selten wird das Zeugnisverweigerungsrecht von Paaren missbraucht.</p>
<h2>Streitigkeiten in der Verlobungszeit sind selten</h2>
<p>Jenseits des Kranzgeld-Theaters ist die praktische Bedeutung rund um das Recht der Verlobung begrenzt. In der Praxis kommt es in dieser Zeit nur selten zu Streitigkeiten. Die heutigen Paare halten ihre Verlobungszeit relativ knapp und möchten möglichst schnell heiraten. Genau dann beginnt das eigentliche Konfliktpotenzial. Die Streitigkeiten während einer Ehe sind weitaus komplizierter, denn verheiratete Menschen haben viele Rechte und Pflichten.</p>
<p><small>Artikelbild: &copy; milaphotos / Shutterstock</small></p>
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		<title>Steuervorteile nach der Hochzeit?</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Mar 2014 12:08:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Trauringstudio]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Entscheidet sich ein Paar dazu, den Bund fürs Leben einzugehen, ist das ein ganz besonderer Moment. Sicherlich steht hierbei der romantische Gedanke im Vordergrund. Nichtsdestotrotz kommt man kaum umhin, auch darüber zu grübeln, ob sich nach einer Hochzeit womöglich Steuervorteile ergeben. Sicherlich können Paare im besten Fall mehrere Tausend Euro im Jahre mehr in der [&#8230;]</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Entscheidet sich ein Paar dazu, den Bund fürs Leben einzugehen, ist das ein ganz besonderer Moment. Sicherlich steht hierbei der romantische Gedanke im Vordergrund. Nichtsdestotrotz kommt man kaum umhin, auch darüber zu grübeln, ob sich nach einer Hochzeit womöglich Steuervorteile ergeben. Sicherlich können Paare im besten Fall mehrere Tausend Euro im Jahre mehr in der Geldbörse haben. Es könnte allerdings auch anders ausgehen. Schlimmstenfalls erhöht sich die Steuerschuld nach der Hochzeit sogar ganz elementar.<span id="more-36"></span> Aufgrund der vielen verschiedenen Fakten, die hierzu beachtet werden müssen, ist es sinnvoll, wenn sich Paare im Voraus gründlich informieren. Denn auch, wenn es sich um einen romantischen Anlass handelt, sollte die finanzielle Lage am Ende nicht schlechter sein, als es vor der Hochzeit der Fall war.</p>
<h2>Die Grundregeln zur Steuerersparnis</h2>
<p>Im Grundsatz ist die Regel für einen Steuervorteil gar nicht so kompliziert. Am lukrativsten erweist sich die Hochzeit aus steuerlicher Sicht, wenn die Gehälter der beiden Partner sehr stark voneinander abweichen. Verdient der Ehemann beispielsweise relativ viel Geld und die Frau dafür recht wenig, dann ist die Steuerersparnis garantiert attraktiv. Der Steuervorteil ist dementsprechend umso attraktiver, je weiter die Verdienste auseinanderklaffen. Genau deshalb sparen Paare extrem viel Steuern, wenn einer der beiden Partner überhaupt keinen Verdienst hat – einer also als Alleinverdiener fungiert. Generell werden die Einkommen der Ehepartner ab dem Tag der Hochzeit addiert. Die Gesamtsumme an sich halbiert sich nun und anhand dieser Summe errechnet das Finanzamt die Steuern. Anschließend werden die Steuern verdoppelt und hieraus ergibt sich endgültig die Steuerschuld. Natürlich ist es im besten Falle so, dass sich eine Rückzahlung ergibt, denn darum geht es bei der Steuerersparnis schließlich vordergründig.</p>
<h2>Die richtige Steuerklasse macht einen Steuervorteil aus</h2>
<p>Damit sich tatsächlich am Ende eine gute Konstellation erreichten lässt, ist es ratsam, sich für die richtigen Steuerklassen zu entscheiden. Dies kann leicht zur Herausforderung werden – denn wer sich falsch entscheidet, der riskiert am Ende sogar sehr hohe Steuernachzahlungen, die ein großes Loch in die Finanzen reißen können. Bereits vor der Hochzeit sollten Ehepaare daher ausführlich recherchieren und herausfinden, welche Steuerklasse wirklich sinnvoll ist und Vorteile mit sich bringt. Paare, bei denen beide Parteien Arbeitnehmer sind, dürfen zwischen verschiedenen Kombinationen wählen. Doch ob IV/IV oder auch III/V – es kommt immer stark auf die Gehälter und die eigenen Umstände an. Die Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf das Netto-Einkommen aus. Mit einer etwas ungünstigeren Steuerklasse bleibt also monatlich etwas weniger Netto in der Kasse. Doch als Ausgleich gibt es bei dem Steuerjahresausgleich weitaus mehr zurück. Anders sieht es natürlich aus, entscheidet man sich für eine andere Steuerklasse. Im schlimmsten Fall kommt beim Jahresausgleich dann eine saftige Nachzahlung auf das Paar zu.</p>
<h2>Wie findet sich die richtige Steuerklasse?</h2>
<p>Die Entscheidung für eine Steuerklasse ist verschiedensten Faktoren unterzuordnen. Insbesondere Laien verlieren hier schnell den Überblick. Doch bevor am Ende eine ungünstige Kombination gewählt wird, bieten sich spezielle Rechner im Internet an. Die Plattformen ermöglichen eine bequeme Ermittlung der Steuerklassen, indem einfach die Gehälter eingetragen werden. Natürlich müssen etwaige Faktoren noch beachtet werden, damit die Ergebnisse auch möglichst aussagekräftig sind. Somit kann jedoch bereits eine Richtung ermittelt werden, die dafür sorgt, dass die Wahl keine Herausforderung mehr ist.</p>
<h2>Lohnersatzleitungen unbedingt mit einbeziehen</h2>
<p>Die Steuerklasse spielt auch eine elementare Rolle, wenn es um diverse Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld geht. Selbst das Elterngeld wird anhand des letzten Nettogehaltes berechnet, weshalb die falsche Steuerklasse nun ebenfalls für Probleme sorgen könnte. Wer also damit rechnen muss, dass eventuell Lohnersatzleistungen von Nöten sind, der sollte sich entsprechend in eine andere Steuerklasse begeben. Die Unterschiede können nämlich letztlich sehr hoch ausfallen und so einiges ausmachen, wenn sich zum Beispiel Nachwuchs ankündigt. Empfehlenswert wäre entweder Steuerklasse III oder auch IV.</p>
<h2>Ehepaare mit unterschiedlichem Gehalt wählen den Splittingvorteil</h2>
<p>Frisch verheiratete Paare mit einem deutlich unterschiedlich hohen Einkommen entscheiden sich am besten für den sogenannten Splittingtarif. Dieser ist für Ehepaare günstig, denn je höher der Unterschied bei dem Verdienst, umso besser. Am attraktivsten erweist sich dieser Tarif dann, wenn nur ein Partner Geld verdient und damit das gesamte Familieneinkommen versteuert. Selbst im Trennungsfall erweist sich der Tarif als sinnvoll. Muss ein Partner dem Ex-Partner beispielsweise eine Unterstützung zukommen lassen, dann kann dieser Unterhalt als Sonderausgabe abgesetzt werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, eine solche Unterstützung als außergewöhnliche Belastung anrechnen zu lassen. In jedem Fall erkennt das Finanzamt gewisse Summen absolut problemlos an.</p>
<h2>Meist kaum Vorteile für Alleinerziehende</h2>
<p>Gerade Alleinerziehende müssen oftmals mit finanziellen Verlusten rechnen, denn der zuvor gewährte Entlastungsbetrag von 1308 Euro entfällt nach der Trauung. Sind aber die Einkommen wieder unterschiedlich hoch, holt man mit dem Splittingtarif den größten Teil dieses Verlustes wieder heraus und geht idealerweise ohne nennenswerten Verlust aus dem Jahresausgleich. Knifflig wird es aber, wenn beide in etwa gleich viel Geld verdienen, denn dann geht doch einiges an Geld verloren. Im schlimmsten Fall bezahlt das Ehepaar sehr viel mehr Steuern als zuvor, als beide noch nicht verheiratet waren. Insbesondere als Alleinerziehende ist guter Rat entsprechend teuer, womöglich kommt man um eine fachkundige Beratung nicht herum.</p>
<h2>Fachliche Beratung nutzen</h2>
<p>Sollten sich Paare nicht wirklich sicher sein, ist die fachkundige Beratung dringend empfehlenswert. Speziell bei sehr seltenen Faktoren und individuellen Lebensumständen kann sonst schnell die falsche Entscheidung getroffen werden. Diese sorgt wiederum dafür, dass viel Geld verloren geht, welches doch am Ende in der eigenen Tasche dringender benötigt werden würde. In Sachen Steuervorteile sind Beratungen stets sinnvoll. Wer also die perfekte Kombination wählen möchte und alleine nicht mehr weiterkommt, der sollte sich an einen kompetenten Ansprechpartner wenden. Anhand der Verdienstunterlagen wird die Ermittlung der Steuerklasse so keine Herausforderung mehr sein. Eventuell ergibt sich so schon im Jahr der Hochzeit die erste Steuerersparnis, die womöglich unmittelbar in eine Hochzeitsreise gesteckt werden könnte.</p>
<p><small>Artikelbild: &copy; Mi.Ti. / Shutterstock</small></p>
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