Dokumente für die kirchliche Trauung

Dokumente für die kirchliche Trauung

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, kirchlich zu heiraten, benötigen Sie ebenso wie bei der standesamtlichen Eheschließung einige Dokumente. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor dem Hochzeitstermin mit dem Pfarrer oder Pastor in Verbindung zu setzen, der Ihre Trauung durchführen wird. Auf diese Art und Weise gewährleisten Sie, dass Sie die wichtigen Dokumente frühzeitig beantragen können und so zum Hochzeitstermin alles beisammen haben.

Katholische Trauung – diese Dokumente werden benötigt

Vor einer katholischen Trauung wird generell ein Ehevorbereitungsgespräch geführt. In diesem Gespräch benennen Sie auch Ihre beiden Trauzeugen. Diese müssen nicht zwangsläufig dem katholischen Glauben angehören, sollten sich jedoch zum christlichen Glauben bekennen. Wichtig ist auch, dass die Trauzeugen älter sind als 14 Jahre. Welche Unterlagen Sie für eine katholische Hochzeit brauchen, hängt davon ab, ob es eine sakramentale oder eine natürliche Trauung sein wird.

Notwendige Unterlagen für die sakramentale Trauung

Bei der sakramentalen Trauung spenden sich Braut und Bräutigam gegenseitig das Ehesakrament. Damit eine solche Hochzeit möglich ist, müssen jedoch beide Partner katholisch getauft sein. Sie benötigen für eine sakramentale Eheschließung auf jeden Fall Ihren Personalausweis sowie die Taufbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung. Letztere können Sie sich auf dem Pfarramt der Gemeinde ausstellen lassen, in welcher Ihre Taufe durchgeführt wurde. Wichtig ist, dass keine der Bescheinigungen älter ist als ein halbes Jahr.

Benötigte Dokumente für die natürliche Trauung

Sofern die Eheleute beide nicht oder nur einer von beiden katholisch getauft ist, wird in der Regel eine natürliche Trauung durchgeführt. In diesem Fall zelebriert der Pfarrer eine Andacht, verteilt aber keine Kommunion. Sie müssen daher nicht getauft sein, damit eine solche Eheschließung notwendig ist, benötigen aber eine Genehmigung durch den zuständigen Bischof. Außerdem ist nachzuweisen, dass beide Ehepartner ledig sind. Dafür braucht der nicht getaufte Partner unbedingt einen Ledigennachweis, der beim Einwohnermeldeamt beantragt werden kann. Dieselben Formalitäten sind notwendig, wenn einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Wenn einer der beiden Ehepartner einer anderen Konfession angehört, ist für die katholische Trauung auf jeden Fall eine Sondergenehmigung erforderlich. Sie kann beim Ortspfarrer beantragt werden und wird vom zuständigen Bischof ausgestellt. Ob die Befugnis ausgeteilt wird oder nicht, entscheidet einzig und allein der Bischof, sodass Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine katholische Trauung haben.

Ebenso ist für die Gewissensehe eine besondere Genehmigung des Ortsbischofs notwendig. Bei der Gewissensehe wird lediglich kirchlich geheiratet, ohne dass eine zusätzliche standesamtliche Trauung stattfindet. Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2009 ist es überhaupt wieder möglich, eine kirchliche Trauung ohne standesamtliche Eheschließung durchzuführen. Sie müssen jedoch genau abwägen, ob eine solche Gewissensehe sinnvoll ist, denn vor dem Gesetz gelten Sie dann in Zukunft als nicht verheiratet. Daher verlieren Sie Anspruch auf viele staatliche Leistungen für Eheleute, wie zum Beispiel das Ehegattensplitting, Unterhaltsansprüche, Erbansprüche und die kostenfreie Mitversicherung in der Krankenkasse des Partners. Dennoch bevorzugen viele tiefgläubige Paare diese Art der Eheschließung, denn eine spätere Trennung oder eine erneute Hochzeit ist dann auf keinen Fall mehr möglich.

Evangelische Trauung – diese Dokumente sollten Sie bereit halten

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit für eine evangelische Trauung. In diesem Fall benötigen Sie auf jeden Fall die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis
  • Taufscheine
  • Konfirmationsurkunden
  • Bestätigung der zivilen Eheschließung vor dem Standesamt
  • Alternativ: Schriftlicher Nachweis über Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Bei einer evangelischen Hochzeit müssen Sie nicht zwangsläufig Trauzeugen festlegen. Auch die Anzahl der Trauzeugen ist frei wählbar.

Weitere benötigte Unterlagen bei Sonderfällen

Sie können sich auch evangelisch trauen lassen, wenn einer der Partner katholisch ist. In diesem Fall muss der katholische Partner jedoch eine Genehmigung vom katholischen Bischof einholen. Wenn einer der beiden Partner aus der Kirche ausgetreten ist, nicht getauft ist oder einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört, entscheidet die jeweilige Landeskirche, ob eine evangelische Trauung durchgeführt werden kann.

Meist wird der Gottesdienst zur Eheschließung erlaubt, wenn der nicht zugehörige Partner zusichert, den zukünftigen Ehepartner nicht dabei zu behindern, seine Religion auszuüben und die Kinder nach seinem Glauben zu erziehen. Dennoch sollten Sie in diesem Fall in Ihrer Heimatgemeinde nachfragen.

Homosexuelle Paare haben die Möglichkeit, sich in evangelischen Gemeinden segnen zu lassen. Eine offizielle evangelische Trauung kann jedoch nicht vollzogen werden. Auch hier entscheidet die Landeskirche, sodass Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde nachfragen sollten, ob eine solche Möglichkeit besteht.

Ökumenische Trauung – diese Formalitäten sind zu klären

Sofern einer der Eheleute der katholischen Kirche angehört und der andere dem evangelischen Glauben folgt, kann auf Wunsch beider Partner eine ökumenische Trauung vollzogen werden. In diesem Fall ist eine Anmeldung auf beiden Pfarrämtern notwendig. Der katholische Partner benötigt außerdem eine Genehmigung vom zuständigen Bischof. Die Eheschließung kann entweder in der katholischen oder in der evangelischen Kirche erfolgen. In jedem Fall wird der Pfarrer der anderen Konfession bei der Trauung um Hilfe gebeten. Beachten Sie jedoch, dass es keine ökumenische Trauung gibt, bei der die Liturgien gleichberechtigt sind.

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