Heiraten ohne Standesamt geht das

Heiraten ohne Standesamt geht das?

Eine Frage, die bis Januar 2009 eindeutig mit „Nein“ beantwortet werden musste. Seit diesem Datum, hat sich aber das Personenstandgesetzt geändert, was hohe Wellen in den Medien schlug. Bis dato, war erst die zivile Hochzeit von Nöten, dass kirchlich geheiratet werden konnte. Seit 2009 soll es möglich sein, auch ohne eine standesamtliche Trauung in der Kirche zu heiraten.

Kann man jetzt wirklich ohne standesamtliche Trauung in der Kirche heiraten?

Seit 2009 muss der Priester nicht mehr befürchten, dass er wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft wird, wenn ein Paar die vorher zivil geschlossene Ehe nicht nachweisen kann. Die evangelisch-reformierte Kirche besteht jedoch weiterhin darauf, dass einer kirchlichen Trauung die vorherige Eheschließung beim zuständigen Standesamt zugrunde liegen muss.

Laut der evangelischen Kirche, liegen dem bürgerlichen Recht wesentlich Kriterien zugrunde, die sich mit dem evangelischem Verständnis der Ehe decken. Aus diesem Grund befürwortet und unterstützt die evangelische Kirche die Zivilehe. Darüber hinaus ist die evangelische Kirche der Meinung, dass es bei der Heirat in der Kirche nicht um eine Heirat im eigentlichen Sinne geht. Es wird Gottes Segen für den Zusammenschluss zweier Menschen ergeben. Die katholische Kirche ist hierbei ähnlicher Meinung und sagt, dass eine kirchliche Trauung nur in wenigen Ausnahmefällen und auch nur mit dem Einverständnis des zuständigen Bischofs möglich ist.

Heiraten ohne Standesamt – warum ist das keine gute Idee?

Allerdings sollte man genau überlegen, ob man wirklich ohne die Eheschließung beim Standesamt heiraten möchte. Zwar ist der Besuch beim Standesamt nicht unbedingt romantisch, doch, damit verzichtet man auf die Vorteile der Eheschließung von staatlicher Seite. Weder Ehegattensplittung, noch Zugewinnausgleich oder andere rechtliche Absicherungsfunktionen können in Anspruch genommen werden.

Fazit: Trotz dieser Änderungen im Gesetzt, nehmen nur sehr wenige Paare die Möglichkeit in Anspruch, ohne standesamtliche Trauung zu heiraten.

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