Verliebt - verlobt - einen Anwalt gesucht

 

Das Glück war auf der Seite des Mutigen, der Antrag wurde wohlwollend angenommen und der Termin für eine Heirat steht auch schon fest. Warum also sollte man sich gerade jetzt mit der Suche nach einem Anwalt aufhalten?Nun, dafür kann es verschiedene Gründe geben.

Zunächst möchten sich viele erst einmal grundsätzlich absichern. Als Verlobte hat man ja auch Rechte und Pflichten. Die wenigsten kennen diese allerdings.

Rechte und Pflichten der Verlobten

Wussten Sie z.B. dass in früheren Zeiten die Verlobung – also das Eheversprechen – bindend war? Das bedeutete, wollte einer der Verlobten die Verbindung lösen, musste er ein so genanntes „Kranzgeld“ bezahlen um aus dem Versprechen entbunden zu werden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür gibt es allerdings heute nicht mehr. So ist ein Eheversprechen grundsätzlich zwar nicht bindend und auch nicht einklagbar, allerdings kann unter bestimmten Umständen durchaus der Part, welcher die Verbindung löst finanziell haftbar gemacht werden.

Löst z.B. der Bräutigam kurz vor der Hochzeit die Verlobung ohne nachvollziehbaren, wichtigen Grund, kann evtl. der Ausgleich von bisherigen Aufwendungen für die Hochzeit von ihm verlangt werden. Dies wären z.B. die Kosten für ein bereits gekauftes Brautkleid, die Ausstattung, Dekoration, Kosten für Einladungen, etc.

Doch als Verlobter/Verlobte hat man nicht nur erweiterte Pflichten, sondern auch erweiterte Rechte. So gilt z.B. das so genannte Zeugnisverweigerungsrecht nicht nur für Familienangehörige und Ehepartner, sondern bereits auch für Verlobte. Das bedeutet also dass auch Verlobte rechtlich nicht dazu gezwungen werden können, in einem eventuellen Prozess gegeneinander auszusagen.

Der Ehevertrag

Der allerdings wohl häufigste Grund warum sich Verlobte einen Anwalt suchen, ist mindestens genauso unromantisch wie sinnvoll: Der Ehevertrag

Er ist wohl das unromantischste und widersprüchlichste, was man sich bei einer Verlobung bzw. der späteren Heirat wohl vorstellen kann. So sorgen der Ehevertrag und sogar schon die Diskussion darüber auch immer wieder für vorehelichen „Zündstoff“. Selbst wenn man die Argumentation gegen einen solchen Vertrag, hinsichtlich des Vertrauens und der Liebe zufriedenstellend klären konnte, so ist noch längst kein Vertrag zustande gekommen. Für die Erstellung eines Ehevertrages sollte man auf jeden Fall die Hilfe eines entsprechenden Anwaltes in Anspruch nehmen.

Dieser wird dann entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen des Brautpaares alle Vereinbarungen in rechtlich abgesicherter Form in den Vertrag einfließen lassen.

Mit einem Ehevertrag können sich beide Seiten entsprechend absichern, sowohl was ihre Rechte und Pflichten während der Ehe anbelangt, als auch für ein eventuelles Scheitern der Ehe. Die am häufigsten verwendeten Punkte in einem Ehevertrag umfassen diese Themenbereiche:

  • Vermögensfragen
  • Gütertrennung
  • Unterhalt
  • Vorsorge
  • Scheidung
  • Rechte und Pflichten während der Ehe
  • Individuelle Vertragspunkte

Genau genommen kann in einem Ehevertrag alles festgelegt werden, was nicht rechts- oder sittenwidrig ist. Der Ehevertrag muss nicht zwingend vor Eheschließung erfolgen, er kann auch noch während der Ehe vereinbart und geschlossen werden. Der Ehevertrag hat den Vorteil, dass sich beide Parteien hierüber absichern können. Der Nachteil ist, dass man sich auf bestimmte Fakten festlegt. So kann man z.B. den zu zahlenden Trennungsunterhalt in einem Ehevertrag festlegen. Da sich allerdings die Einkommensverhältnisse nicht unerheblich verändern können, kann dies u.U. zu einem Schuss nach hinten werden. Im schlimmsten Fall müsste dann trotz Ehevertrag ein gerichtlicher Streit ausgefochten werden.

Wann genau ist ein Ehevertrag denn nun sinnvoll?

Nun ein Ehevertrag ist am ehesten sinnvoll, wenn man z.B.:

  • die gesetzlichen Folgen einer Eheschließung aushebeln möchte ( z.B. Heimatrecht bei unterschiedlichen Staatsbürgerschaften, Zugewinngemeinschaft, Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich, Erbrecht)
  • weitere Sachverhalte regeln möchte (Haushaltsführung, Kindererziehung, Weiterbildung, Verbindlichkeiten etc.)

Letztlich bleibt es natürlich jedem Paar selbst überlassen, ob und wie es einen solchen Vertrag in Anspruch nehmen möchte. Zwar ist ein Ehevertrag alles andere als romantisch und taugt sicherlich auch nicht direkt als Vertrauens- und Liebesbeweis, aber sinnvoll ist er allemal.

Vielleicht ist es ganz sinnvoll sich zunächst einmal unverbindlich von einem Fachanwalt dazu beraten zu lassen. Danach kann man sich in aller Ruhe und möglichst emotionslos entscheiden, was allerdings nicht ganz so leicht fallen dürfte.