Hochzeit: Der Kirchenein- und Auszug

 

Eine Knigge bezüglich des Kirchenein- und Auszuges bei der Hochzeit gibt es keine besondere Knigge. Traditionell ist jedoch, dass der Bräutigam mit der kompletten Hochzeitsgesellschaft vor oder in der Kirche wartet. Als letztes kommt die Braut zur Hochzeit. Diese wird von Ihrem Vater zum Altar geführt, der Sie dann dem Bräutigam übergibt.

Tipp: Sie sollten allerdings vorher mit dem Pfarrer reden, der die Trauung vollzieht. Während einige darauf bestehen, der traditionellen Brautführung, ziehen andere den gemeinsamen Einzug des Brautpaares vor. Damit wollen Sie den alten Traditionen entgegenwirken, dass die Braut mit der Hochzeit in den Besitz des Bräutigams übergeht. In der heutigen Zeit jedoch sind viele Paare der Meinung, wird die Braut vom Vater zum Altar geführt, steht das für eine gute und vor allem liebevolle Beziehung der Tochter zu ihrem Vater.

Die evangelische Trauung: Der Kirchenein- und Auszug

Bei einer evangelischen Trauung ist es üblich, das Braut- und Bräutigam gemeinsam in die Kirche einziehen. Hierbei betritt als erstes die Hochzeitsgesellschaft die Kirche während der Bräutigam vor der Kirche wartet bis seine Braut vorfährt. Anschließend betreten sie gemeinsam die Kirche. Dabei ist die Braut an der linken Seite ihres Mannes, während Sie beim Auszug an der rechten Seite des Mannes geht. Der Seitenwechsel ist eine Art Symbol, für die Veränderung des Status der Frau nach dem Sie die Kirche betreten und wieder verlassen hat.

Heiraten: Der Kirchenauszug

Nach dem die Trauung in der Kirche durchgeführt wurde, verlässt als erstes der Pfarrer die Kirche. Nach ihm kommen die Blumenkinder, die Blumen streuen für das Brautpaar, das nach Ihnen schreitet. Danach laufen die Hochzeitsgäste angeführt von den Eltern von Braut und Bräutigam. In der Regel erfolgt eine musikalische Untermalung beim Ein- und Auszug des Brautpaares. Allerdings sollte das vorher von dem Paar abgeklärt werden. Dieser hat in der Regel entsprechend Kontakt zu Solisten, Chor und anderen Musikern, die in der Kirche entsprechend für musikalische Unterhaltung sorgen können.