Die Hochzeitsanzeige

 

Alle Einzelheiten sind geklärt, der Termin für die Hochzeit ist festgelegt, die Hochzeitsgäste sind eingeladen. Nun möchte man allerdings neben den geladenen Gästen noch weitere Bekannte über die bevorstehende Eheschließung informieren. Hierzu eignet sich sowohl eine öffentliche Anzeige in der örtlichen Presse als auch eine sogenannte Hochzeitsanzeige.

Warum eine Hochzeitsanzeige?

Zunächst erscheint eine öffentliche Zeitungsanzeige schon praktischer. Dadurch dass sie öffentlich ist, läuft man auch nicht Gefahr, irgendwen zu vergessen. Der Vorteil, dass es eben jeder erfährt, ist allerdings nicht immer ein Vorteil. Viele Hochzeitspaare möchten eben nicht, dass es wahllos jeder erfährt. Hier ist dann die Hochzeitsanzeige angebracht.

Was ist eine Hochzeitsanzeige eigentlich?

Eine Hochzeitsanzeige ist nicht öffentlich, sondern wird nur an ausgewählte Adressaten versendet. Natürlich macht dies eine Hochzeitsanzeige ähnlich wie die Einladungen für die Hochzeit selbst, sehr aufwändig und zeitraubend. Dafür ist sie aber individuell und stilvoll.

Eine Hochzeitsanzeige muss so gestaltet sein, dass sie nicht mit einer Einladung verwechselt werden darf. So enthält eine Hochzeitsanzeige zum Beispiel aus diesem Grund weder ein konkretes Datum der Eheschließung noch eine Angabe darüber, in welcher Örtlichkeit diese stattfinden wird. Die Hochzeitsanzeige wird entweder von den Eltern des Ehepaares oder von diesem selbst erstellt.

Was muss in einer Hochzeitsanzeige drin stehen?

Eine Hochzeitsanzeige sollte wie folgt aufgebaut sein:

  • In der Überschrift sollte bereits eindeutig erkennbar sein, dass es sich um eine Hochzeitsanzeige und nicht um eine Einladung handelt. Das verhindert eventuelle peinliche Missverständnisse
  • Als Einleitung kann man dann einen kurzen Spruch schreiben. Falls bereits bekannt, kann man hierfür auch den Trauspruch nehmen.
  • Danach erfolgt die schlichte Mitteilung, wer heiratet oder geheiratet hat. Meist wählt man hier die Formulierung: „Hiermit geben wir die Vermählung von ……. und ….. bekannt“ dabei werden die Namen der Eheleute besonders gekennzeichnet, entweder durch eine besondere Größe oder Fettdruck, bzw. farbig markiert … je nach Geschmack und Aufmachung der Hochzeitsanzeige.
  • Nennen Sie den Termin der evtl. kirchlichen Eheschließung, bzw. des Gottesdienstes. Traditionsgemäß kann jeder der es möchte, der Trauungszeremonie beiwohnen – dazu bedarf es keiner gesonderten Einladung – anders wie bei den Hochzeitsfeierlichkeiten selbst. Falls keine kirchliche Trauung stattfindet, können Sie auch den Termin der standesamtlichen Eheschließung angeben.
  • Eine Hochzeitsanzeige beinhaltet natürlich auch immer die Wahrscheinlichkeit, dass die Informierten beim Polterabend erscheinen werden. Hierzu bedarf es ja traditionsgemäß keiner Einladung. Beim Polterabend darf kommen, wer immer es möchte und dem Paar seine Glückwünsche zu überbringen. Dabei kann es durchaus passieren, dass mehr Gäste auf dem Polterabend sind, als auf der eigentlichen Hochzeit.

Wie genau man die Hochzeitsanzeige gestaltet, bleibt natürlich der eigenen, bzw. der Vorstellung des Erstellers überlassen. Bei aller Kreativität sollte man jedoch beachten, dass es sich bei einer Hochzeitsanzeige lediglich um eine Mitteilung handelt. Man sollte diese relativ sachlich und kurz halten. Gewisse Informationen sollten in einer Hochzeitsanzeige erst gar nicht erscheinen.

Die Anzeige erfolgt immer schriftlich und in Papierform – auch in der heutigen digitalen Zeit in der überwiegend auf elektronischem Weg kommuniziert wird. Eine klassische Hochzeitsanzeige wird auch nicht öffentlich erstellt, sondern wird nur an ausgewählte Adressaten verschickt – ähnlich der Einladungskarten. In der Regel werden Hochzeitsanzeigen nicht an bereits geladene Gäste verschickt. Dies ist aber jeweils eine Entscheidung des Brautpaares oder desjenigen, welcher die Hochzeitsanzeige erstellt.

Wem dies alles zu aufwändig ist oder wer Angst hat, er könne vergessen jemandem eine Hochzeitsanzeige zukommen zu lassen, der kann durchaus auch eine andere Form der Mitteilung wählen. Die öffentliche Bekanntmachung der Hochzeit. Die Aufmachung dieser öffentlichen Bekanntmachung ist ähnlich die der klassischen Hochzeitsanzeige. Jedoch muss man hier bedenken, dass mit einer solchen Bekanntmachung nun tatsächlich jeder die Information über die Eheschließung erhält.

Dabei hat man auch keinen Einfluss darauf, wer diese Mitteilung besser nicht erhalten sollte, wie z. B. ehemalige Partner der Brautleute, Arbeitgeber, Geschäftspartner etc. Dafür ist allerdings die Zeitersparnis bei einer öffentlichen Bekanntmachung, z.B. in der örtlichen Presse beachtenswert. Wen es also nicht stört, sein Glück mit der Öffentlichkeit zu teilen, dem ist u.U. zu einer öffentlichen Bekanntmachung durchaus zu raten.

In Bezug auf die Kosten dürften sich – wenn man den Zeitfaktor für die aufwändige Erstellung der individuellen Hochzeitsanzeige außer Acht lässt, kaum Unterschiede ergeben. Letztlich ist es – wie eben alles bei der Hochzeit – eine individuelle Entscheidung des Brautpaares und ist dem allgemeinen Ablauf und der Struktur der Hochzeit selbst angepasst, sodass alles stimmig ist.