Trauung

 

Der Höhepunkt jeder Hochzeitsfeier

Die Trauung kann sich zurecht als Höhepunkt jeder Hochzeitsfeier bezeichnen, da sich in diesem Moment das Paar in guten wie auch schlechten Zeiten ewige Treue schwört. Doch bevor Sie eine Anmeldung zur Eheschließung (Interne Verlinkung) beim Standesamt machen, sollten Sie sich genau informieren, welche Unterlagen zur Trauung notwendig sind bzw. welche Gegebenheiten erfüllt sein müssen.

Was bedeutet der Begriff „Trauung“?

Mit Trauung wird die Schließung einer Ehe zwischen zwei Personen bezeichnet im entsprechend offiziellen Rahmen. Der Begriff Trauung ist eine Ableitung von den beiden Worten Vertrauen und Treue. Beides soll natürlich die Grundlage jeder guten Ehe sein. Die tatsächliche Trauungszeremonie selbst kann frei variiert werden. Angefangen von einer kleinen standesamtlichen Feier bis hin zu einer Feier im engsten Familienkreis oder gar einer großen Hochzeitsfeier samt kirchlicher und standesamtlicher Trauung. Kurz gesagt, eine Feier, die über mehrere Tage geht.

Juristisch gültig ist allerdings nur die vom Standesamt vollzogene Trauung. Die standesamtliche Trauung wird immer von einem Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin vollzogen.

Trauung – welche Arten gibt es?

Es gibt drei Arten der Trauung, die eng miteinander verbunden sind. Voraussetzung ist immer die standesamtliche Trauung, erst danach sind eine kirchliche oder freie Trauung möglich. Einzig und alleine die standesamtliche Trauung ist rechtsbindend.

  1. Die standesamtliche Trauung

Was ist ein Aufgebot?

Bis 1998 wurde die Anmeldung zur Eheschließung als Aufgebot bezeichnet. Die Anmeldung wurde über vierzehn Tage öffentlich ausgehängt, was heute nicht mehr der Fall ist. Der Grund hierfür ist der Datenschutz.

Was bedeutet die Anmeldung zur Eheschließung?

Die Anmeldung zur Eheschließung bedeutet genauer gesagt die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung. Beide Partner machen einen Termin beim Standesamt an bei dem Sie in der Regel gemeinsam erscheinen. Im Ausnahmefall kann einer der Partner alleine erscheinen, allerdings nur dann, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Partners vorhanden ist. Bei diesem Standesamt Termin wird der endgültige Zeitpunkt der Trauung bestimmt. Das Erstgespräch auf dem Standesamt dauert gut eine Halbe bis dreiviertel Stunde.

Wichtig: Unter besonderen Umständen gilt die Ausnahme nicht, dass nur ein Partner im Besitz einer schriftlichen Bevollmächtigung des anderen alleine beim Standesamt erscheint.

  • Einer von beiden besitzt nur eine ausländische Staatsangehörigkeit.
  • Eine vorherige Ehe wurde im Ausland geschieden.
  • Einer von beiden Partnern ist nicht im Bundesgebiet auf die Welt gekommen.
  • Einer von beiden Partnern wurde adoptiert.
  • Einer von beiden Heiratswilligen hatte bereits mehrere Ehen hinter sich.

Welches Standesamt ist zuständig?

Die standesamtliche Trauung wird bei dem Standesamt angemeldet, bei dem einer der beiden heiratswilligen Personen seinen Haupt- bzw. Zweitwohnsitz hat. Nach dem die Ehefähigkeit positiv geprüft wurde, kann die spätere Trauung in jedem Standesamt innerhalb Deutschlands durchgeführt werden. Die Unterlagen des werden von dem Standesamt der Anmeldung anschließend in das Standesamt weitergeleitet, in dem die Trauung tatsächlich stattfindet.

Wann kann die Hochzeit beim Standesamt angemeldet werden?

Die standesamtliche Trauung kann maximal ein halbes Jahr vor dem endgültigen Hochzeitstermin angemeldet werden. Hat man einen bestimmten Termin im Auge, sollte man mit dem Standesamt sprechen. Hierzu ist es ratsam vor der Anmeldung sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, ob der Termin tatsächlich möglich ist.

Der Standesbeamten – welche Aufgaben hat er?

Als Außenstehender hat man oft den Eindruck, dass sich der Standesbeamten nur um die Anmeldung der Eheschließung und der Durchführung der endgültigen Eheschließung kümmert. Ganz im Gegenteil, der Standesbeamte hat ein breiter gefächertes Aufgabengebiet, als man vielleicht meint.

So prüft er zum Beispiel die rechtliche Ehefähigkeit und ob eventuelle Gründe für ein Verbot der Heirat sprechen. Gründe hierfür könnten zum Beispiel eine noch bestehende Ehe sein bzw. wenn zu nahe Blutsverwandte den Bund fürs Leben eingehen wollen.

Die Trauung – beide Partner sind Deutsche

Der einfachste Fall einer Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt sind Paare, bei denen beide die deutsche Staatsangehörigkeit schon von Geburt an besitzen. Es sind keine Kinder vorhanden. Zusätzlich war keiner von beiden jemals verheiratet oder hatte in einer eingetragenen Gemeinschaft gelebt. Des Weiteren hat einer von beiden Heiratswilligen seinen Wohnort am geplanten Ort der Hochzeit. In so einem Fall benötigt das Paar folgende Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass. Pass oder Ausweis muss am Tag der Eheschließung, genauso vorgelegt werden, wie am Tag der tatsächlichen Trauung.
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Eine neu ausgestellte bzw. gültige Aufenthaltsbescheinigung. Diese wird in der Regel nur von der Person verlangt, die nicht am Ort des Standesamtes wohnhaft ist.

Was ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister?

Bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister wird der kopierte Geburtseintrag des Standesamtes gemeint, welcher anschließend beglaubigt wurde. Das Geburtsstandesamt ist das Standesamt der Stadt, in der die Geburt gemeldet wurde. Sind Sie direkt an dem Ort der Trauung geboren, wird meist keine beglaubigte Abschrift verlangt, da die Daten sowieso dem Standesamt vorliegen.

Trauung – die Sonderfälle

So verschieden, wie die persönliche Lebenssituation eines jedes sein kann, desto unterschiedlicher sind oft die Konstellationen bei einer Trauung. Daher verlangt das Standesamt in manchen Fällen zusätzliche Unterlagen, die bei der Anmeldung zur Eheschließung zusätzlich vorzulegen sind.

  1. Gemeinsame Kinder: In dem Fall sind bei der Anmeldung zur Eheschließung noch die Geburtsurkunden der Kinder notwendig, wie die Vaterschaftsanerkennung. Die Geburtsurkunde der Kinder darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  2. Einer der beiden Heiratswilligen wohnt in einer anderen Stadt: In diesem Fall ist eine Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes notwendig. Dabei dürfen die Angaben des Familienstands nicht fehlen.
  3. Einer des heiratswilligen Paares war schon einmal verheiratet: Neben der Geburtsurkunde muss eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters vorgelegt werden, in dem die Auflösung der ersten Ehe vermerkt ist. Beide Unterlagen dürfen ebenfalls nicht älter als sechs Monate sein. Die beglaubigte Abschrift des Eheregisters kann beim Standesamt bekommen werden, bei dem die erste Ehe geschlossen wurde.
  4. Einer war schon verheiratet und der ehemalige Partner ist verstorben: In diesem Moment muss bei der Anmeldung zur Eheschließung die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners vorgelegt werden.
  5. Einer der beiden Heiratswilligen hat das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht: Bei diesem Sonderfall ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.

Trauzeugen – sind Sie noch unbedingt notwendig?

Bis zum 01.07.1998 konnte keine standesamtliche Trauung erfolgen ohne Trauzeugen erfolgen. Seit diesem Zeitpunkt sind keine Trauzeugen mehr notwendig, doch können dennoch ein oder zwei Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung dabei sein. Diese müssen wie vorher bei der Anmeldung der Eheschließung angemeldet werden. Dabei werden sie schriftlich notiert. In der Regel handelt es sich bei den Trauzeugen um Geschwister, enge Verwandte oder Freunde. Kurz gesagt diese Aufgabe wird von jemandem übernommen, der besonderes Vertrauen von Braut bzw. Bräutigam genießt.

Welche Bedingungen müssen Trauzeugen erfüllen?

Damit man Trauzeuge sein kann, muss man mindestens das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben. Bei der Trauung muss unbedingt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden.

Wie lange dauert die standesamtliche Trauung?

In der Regel ist eine standesamtliche Trauung nach gut zwanzig bis dreißig Minuten vollzogen.

Tipp: Braut und Bräutigam, wie auch deren Gäste sollten unbedingt eine halbe Stunde vor der Trauung vor Ort sein. Schließlich ist nichts schlimmer, als wenn eine Hochzeit in aller Hetze über die Bühne geht.

Trauung – mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Im Falle einer normalen Trauung, die nicht zu den Sonderfällen gehört, ist mit Kosten zwischen fünfzig und hundert Euro zu rechnen. Im Fall, dass einer der beiden Partner nur eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist mit höheren Kosten zu rechnen. Die Kosten für die Trauung steigen ebenfalls, wenn außerhalb des vorgesehen Trausaals geheiratet werden soll. Ebenfalls auf die Trauungskosten hat das Stammbuch, falls gewünscht Einfluss. Das Stammbuch der Familie kostet je nach Standesamt zwischen fünfzehn und vierzig Euro. Ist die Trauung an einem Samstag geplant, entstehen noch einmal zusätzliche Gebühren. Diese bewegen sich zwischen siebzig und zweihundert Euro.

Tipp: Beim Bezahlen der Gebühren muss man nicht immer die Gebühren bar bezahlen. Manche Finanzämter bieten sogar eine EC-Zahlung an.

Die Trauung im Ausland – was sollte man wissen?

Alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben die Möglichkeit im Ausland zu heiraten. Dabei wird nach der Hochzeit die Heiratsurkunde dem Standesamt am Wohnort vorgelegt. Je nach dem, in welchem Land geheiratet werden soll, muss man unterschiedliche Papiere vorlegen und Vorschriften beachten.

Wichtig: Auch wenn man im Ausland heiratet, ist deutsches Recht dennoch gültig. Das bedeutet für Sie, dass auch hier das Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. Daher muss bei einer Hochzeit im Ausland ebenfalls vorher immer das heimische Standesamt besucht werden, damit eine Eheschließung angemeldet werden kann.